Rechtsprechung
FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 152 Abs 2 S 2 AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 5 AO
Festsetzung von Verspätungszuschlag : verspätete Abgabe einer gesonderten Feststellungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei der Gewinnfeststellung in ermessensgerechter Weise; Absehen von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei entschuldbarer Versäumnis; Entschließungsermessen und Auswahlermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Festsetzung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 152 Abs. 1; AO § 181 Abs. 1 S. 1
Verspätungszuschlag; Zinsvorteil; Schätzung; Ermessen; Feststellungserklärung; Gewinnfeststellungsbescheid - Bemessung eines Verspätungszuschlags bei Gewinnfeststellungsbescheiden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bemessung eines Verspätungszuschlags bei Gewinnfeststellungsbescheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Für die Ermessensprüfung kommt es grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegeben bzw. erkennbar waren (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60 m.w.N.).Hierbei kann im Ergebnis, je nach den Umständen des Einzelfalles, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 60).
- BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02
Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"
Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Sie ist aber nicht befugt, im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals Ermessenserwägungen anzustellen, bereits dargelegte Ermessensgründe auszuwechseln oder nicht dargelegte Ermessenserwägungen nachzuholen (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579). - BFH, 24.10.1990 - II R 9/88
Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt …
Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Außerdem kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn die verspätete Erklärungsabgabe zu einer Steuererstattung geführt hat (vgl. Urteil in BStBl II 1991, 60 m.w.N.). - BFH, 12.12.1990 - I R 92/88
Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag
Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Nach dem (vom Antragsteller zitierten) Urteil des BFH vom 12.12.1990 I R 92/88 (BStBl II 1991, 384) gehören zu den sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile im Sinne des § 152 Abs. 2 Satz 2 EStG zwar auch die Zinsvorteile, die der Steuerpflichtige dadurch erlangt hat, dass er eine Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben hat und dass deshalb Steuern entsprechend später festgesetzt worden sind. - BFH, 10.04.1997 - II B 120/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Gibt der Steuerpflichtige die betreffenden Erklärungen nicht fristgerecht ab, kann er ggf. in jedem dieser Verfahren mit einem Verspätungszuschlag belegt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 10.04.1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731).
- FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08
Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter …
Danach ist das Finanzamt nicht verpflichtet, bei einer gesonderten Gewinnfeststellung für die Festsetzung des Verspätungszuschlages die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen zu ermitteln (vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.08.2007 3 V 3316/2006, Juris;… Cöster in Pahlke/Koenig, AO, 2004, § 152 Rz. 82).