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   FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06   

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https://dejure.org/2007,15962
FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06 (https://dejure.org/2007,15962)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.08.2007 - 3 V 3316/06 (https://dejure.org/2007,15962)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. August 2007 - 3 V 3316/06 (https://dejure.org/2007,15962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 152 Abs 2 S 2 AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 5 AO
    Festsetzung von Verspätungszuschlag : verspätete Abgabe einer gesonderten Feststellungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei der Gewinnfeststellung in ermessensgerechter Weise; Absehen von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei entschuldbarer Versäumnis; Entschließungsermessen und Auswahlermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Festsetzung ...

  • Judicialis

    AO § 152 Abs. 1; ; AO § 181 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152 Abs. 1; AO § 181 Abs. 1 S. 1
    Verspätungszuschlag; Zinsvorteil; Schätzung; Ermessen; Feststellungserklärung; Gewinnfeststellungsbescheid - Bemessung eines Verspätungszuschlags bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessung eines Verspätungszuschlags bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
    Für die Ermessensprüfung kommt es grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegeben bzw. erkennbar waren (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60 m.w.N.).

    Hierbei kann im Ergebnis, je nach den Umständen des Einzelfalles, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 60).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
    Sie ist aber nicht befugt, im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals Ermessenserwägungen anzustellen, bereits dargelegte Ermessensgründe auszuwechseln oder nicht dargelegte Ermessenserwägungen nachzuholen (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579).
  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
    Außerdem kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn die verspätete Erklärungsabgabe zu einer Steuererstattung geführt hat (vgl. Urteil in BStBl II 1991, 60 m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1990 - I R 92/88

    Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
    Nach dem (vom Antragsteller zitierten) Urteil des BFH vom 12.12.1990 I R 92/88 (BStBl II 1991, 384) gehören zu den sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile im Sinne des § 152 Abs. 2 Satz 2 EStG zwar auch die Zinsvorteile, die der Steuerpflichtige dadurch erlangt hat, dass er eine Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben hat und dass deshalb Steuern entsprechend später festgesetzt worden sind.
  • BFH, 10.04.1997 - II B 120/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
    Gibt der Steuerpflichtige die betreffenden Erklärungen nicht fristgerecht ab, kann er ggf. in jedem dieser Verfahren mit einem Verspätungszuschlag belegt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 10.04.1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731).
  • FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08

    Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter

    Danach ist das Finanzamt nicht verpflichtet, bei einer gesonderten Gewinnfeststellung für die Festsetzung des Verspätungszuschlages die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen zu ermitteln (vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.08.2007 3 V 3316/2006, Juris; Cöster in Pahlke/Koenig, AO, 2004, § 152 Rz. 82).
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